
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
05. Februar 2025Text ist KI generiert und soll keine Rechtsberatung darstellen, lediglich sensibilisieren...!
Barrrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ziele des Gesetzes
Das BFSG soll Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und Personen mit anderen Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind von vielen Anforderungen befreit.
Was bedeutet „barrierefrei“ für eine Unternehmenswebseite?
- Texte müssen für Screenreader lesbar sein (semantisch korrektes HTML, Alternativtexte für Bilder).
- Farbkontraste und Schriftgrößen müssen anpassbar sein.
- Bedienung muss per Tastatur möglich sein (keine Maus erforderlich).
- Videos müssen Untertitel oder Audiodeskriptionen haben.
- Formulare und Buchungssysteme müssen barrierefrei gestaltet sein.
Freiwillige Barrierefreiheit kann Vorteile bringen – Eine barrierefreie Webseite macht es älteren Menschen oder Personen mit Sehbehinderungen leichter, Angebote wahrzunehmen. Das kann neue Kunden bringen.
Falls der Malerbetrieb Online-Dienstleistungen anbietet (z. B. digitale Terminbuchung oder Verkauf von Produkten), könnte eine Prüfung nötig sein, ob diese unter das Gesetz fallen.
LG Nenad